Förtsch Sachverständigenunternehmen GmbH – Sachverständige für Bau und Immobilien
Juristische Gutachten – Förtsch Experts
Leistung

Juristische Gutachten

Fundierte Stellungnahmen für Rechtsstreitigkeiten – formal sauber aufgebaut und auch unter Widerspruch belastbar.

Leistungsumfang

  • Gutachten für Gerichts- und Schlichtungsverfahren
  • Privatgutachten zur Vorbereitung eines Rechtsstreits
  • Schiedsgutachten bei Streit zwischen den Parteien
  • Überprüfung gegnerischer Gutachten
  • Beweissicherung vor Baubeginn und vor Sanierungen
  • Zusammenarbeit mit spezialisierten Anwaltskanzleien

Sachverstand, der vor Gericht Bestand hat

Falsch angesetzte Immobilienwerte, unklare Schadensursachen und fehlerhafte Bauleistungen enden häufig vor Gericht. Damit eine Position dort trägt, braucht sie mehr als eine Einschätzung: Sie braucht einen prüfbaren Befund, eine saubere Herleitung und eine Dokumentation, die auch dem Widerspruch der Gegenseite standhält.

Unsere Gutachten sind so aufgebaut, dass jede Aussage auf einen Messwert, ein Foto oder eine benannte Quelle zurückgeführt werden kann. Das ist der Unterschied zwischen einer Meinung und einem Beweismittel.

Enge Zusammenarbeit mit Anwaltskanzleien

Durch die enge Zusammenarbeit mit namhaften Anwaltskanzleien, welche die Schwerpunkte Baurecht, Vertragsrecht, Immobilienrecht, Erbrecht und Steuerrecht abdecken, können wir unseren Kunden auch aus juristischer Hinsicht ein hohes Maß an Professionalität und Qualität bieten.

Beweissicherung: früh dokumentieren spart Verfahren

Vor Baubeginn auf dem Nachbargrundstück, vor Abbrucharbeiten oder vor einer Sanierung lohnt sich eine Beweissicherung. Der dokumentierte Zustand vorher ist später der einzige belastbare Vergleichsmaßstab.

Häufig gefragt

Fragen zu dieser Leistung

Was unterscheidet ein Privatgutachten vom Gerichtsgutachten?
Ein Gerichtsgutachten wird vom Gericht beauftragt, ein Privatgutachten von Ihnen. Inhaltlich gelten dieselben fachlichen Maßstäbe – das Privatgutachten dient dazu, die eigene Position vor oder während des Verfahrens zu belegen.
Übernehmen Sie auch Beweissicherungen vor Baubeginn?
Ja. Gerade bei Nachbarbebauung, Abbruch- oder Tiefbauarbeiten ist die Dokumentation des Zustands vor Beginn der Arbeiten der wirksamste Schutz.
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