Förtsch Sachverständigenunternehmen GmbH – Sachverständige für Bau und Immobilien
Immobilienbewertung – Förtsch Experts
Leistung

Immobilien­bewertung

Unsere Immobilienbewertung erfolgt schnell, genau und vollkommen unabhängig von externen Interessen.

Leistungsumfang

  • Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB
  • Marktwertgutachten und Beleihungswertgutachten
  • Bewertung für Erbschaft, Scheidung und steuerliche Zwecke
  • Grundstücksbewertung
  • Wertermittlung für Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser
  • Wertermittlung für Wohnungs- und Teileigentum
  • Überprüfung vorliegender Gutachten und Schiedsgutachten
  • Kurzgutachten, Wertindikationen und Mietwertgutachten
  • Restnutzungsdauergutachten

Wertermittlung für Immobilien – fundierte Analysen vom Experten

Die Immobilienbewertung ist ein wesentlicher Bestandteil für Kauf, Verkauf oder Finanzierungsentscheidungen. Unsere zertifizierten Sachverständigen erstellen professionelle Gutachten auf Basis aktueller Marktanalysen und rechtlicher Vorgaben.

Ihre Immobilie wird von uns besichtigt, anschließend erfolgt die Bewertung anhand aller bewertungsrelevanten Eckdaten und vorhandenen Unterlagen. Spezialisiert sind wir vor allem auf Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser sowie Gewerbeobjekte im nationalen und europäischen Raum.

So läuft eine Bewertung ab

1 · Auswahl des Sachverständigen

Der erste Schritt ist die Auswahl eines qualifizierten und erfahrenen Sachverständigen. Für viele Zwecke – etwa gegenüber Finanzamt oder Gericht – sind bestimmte Qualifikationen und Zertifizierungen Voraussetzung.

2 · Datenerfassung

Wir sammeln umfassende Informationen über das Objekt: Größe, Zustand, Lage, Bauweise und Ausstattungsmerkmale, dazu alle vorhandenen Unterlagen.

3 · Marktanalyse

Wir werten aus, wie sich vergleichbare Immobilien in der Region zuletzt verkauft haben. Dazu gehören Verkaufsdaten der Gutachterausschüsse und aktuelle Markttrends.

4 · Erstellung des Gutachtens

Sie erhalten ein schriftliches Gutachten, das den ermittelten Wert und die Herleitung nachvollziehbar darlegt – inklusive aller Annahmen und Grundlagen.

Die drei zentralen Bewertungsverfahren

Vergleichswertverfahren

Das Vergleichswertverfahren orientiert sich am aktuellen Immobilienmarkt und berücksichtigt das Verhältnis von Angebot und Nachfrage. Kriterien wie Lage, Größe, Zustand, Ausstattung sowie die Verkaufspreise ähnlicher Objekte in der Umgebung fließen in die Bewertung ein.

Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren legt den Fokus auf die Ertragskraft einer Immobilie und wird vorrangig bei vermieteten Objekten angewendet. Grundlage sind die zukünftig erwarteten Mieteinnahmen sowie der Kapitalisierungszinssatz.

Sachwertverfahren

Beim Sachwertverfahren stehen baulicher Zustand und materielle Substanz im Vordergrund. Grundlage sind die Herstellungs- bzw. Wiederherstellungskosten. Der Ansatz findet vor allem bei selbstgenutzten Immobilien Anwendung.

Häufig gefragt

Fragen zu dieser Leistung

Wie lange dauert ein Verkehrswertgutachten?
Nach dem Ortstermin brauchen wir in der Regel zwei bis drei Wochen, abhängig davon, wie vollständig die Unterlagen vorliegen. Steht ein Notar- oder Gerichtstermin an, stimmen wir den Abgabetermin vorab verbindlich ab.
Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?
Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne, Wohn- und Nutzflächenberechnung, bei vermieteten Objekten die Mietverträge und – falls vorhanden – Nachweise über Sanierungen. Fehlendes besorgen wir auf Wunsch bei den Ämtern.
Wird das Gutachten von Finanzamt und Gericht anerkannt?
Ja. Unsere Gutachten werden nach den Vorgaben der ImmoWertV erstellt und von Gerichten, Finanzämtern und Banken herangezogen und akzeptiert.
Was kostet eine Immobilienbewertung?
Das hängt von Objektart, Umfang und Zweck ab. Ein Kurzgutachten liegt deutlich unter einem gerichtsfesten Verkehrswertgutachten. Sie erhalten vorab ein Festpreisangebot – es entstehen keine Kosten, bevor Sie zustimmen.
Kostenfreie Ersteinschätzung

Immobilien­bewertung – jetzt anfragen

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen – wir nennen Ihnen Aufwand, Kosten und den nächstmöglichen Termin.