Förtsch Sachverständigenunternehmen GmbH – Sachverständige für Bau und Immobilien
Bauschäden – Förtsch Experts
Leistung

Bauschäden

Risse, Feuchte, Setzungen: Wir benennen die Ursache, bewerten den Schaden und beziffern, was die Beseitigung realistisch kostet.

Leistungsumfang

  • Ursachenermittlung bei Rissen, Feuchte und Setzungen
  • Bewertung von Art, Umfang und Auswirkung des Schadens
  • Feuchtemessung und bauphysikalische Untersuchung
  • Sanierungskonzept mit konkreten Maßnahmen
  • Kostenschätzung für die Mängelbeseitigung
  • Gutachten für Versicherung, Bauträger und Gericht

Ursachenanalyse

Die Identifikation der Schadensursache ist der wesentliche Bestandteil jeder Bauschadensanalyse. Untersucht werden mögliche Einflussfaktoren wie Bau- oder Planungsfehler, Materialmängel, unsachgemäße Ausführung sowie äußere Einflüsse durch Witterung oder Umwelt. Erst die präzise Ermittlung der Ursache erlaubt es, wirksame Maßnahmen abzuleiten – und zukünftige Schäden zu vermeiden.

Schadensbewertung

Im Anschluss folgt die detaillierte Bewertung. Art, Umfang und Auswirkungen der festgestellten Schäden werden systematisch erfasst. Neben sichtbaren Mängeln berücksichtigen wir auch strukturelle Beeinträchtigungen, die nicht sofort erkennbar sind. Die Bewertung bestimmt die Dringlichkeit der Maßnahmen und schafft die Grundlage für die Planung der Instandsetzung.

Sanierungskonzept

Auf Basis von Ursachenanalyse und Schadensbewertung erarbeiten wir ein individuelles Sanierungskonzept. Es enthält konkrete Maßnahmen zur Behebung der Mängel und zur Wiederherstellung der Bausubstanz. Dabei geht es nicht nur um kurzfristige Reparaturen, sondern um nachhaltige Strategien: bauphysikalische Anforderungen, geeignete Materialien sowie konstruktive und technische Details fließen ein.

Häufig gefragt

Fragen zu dieser Leistung

Ab wann lohnt sich ein Bauschadensgutachten?
Sobald ein Schaden strittig ist oder Geld kostet. Vor allem, wenn Gewährleistungsfristen laufen: Ein dokumentierter Befund vor Fristablauf ist die Grundlage jeder Mängelrüge.
Können Sie auch gegen ein bestehendes Gutachten Stellung nehmen?
Ja. Gegengutachten und Überprüfungen fremder Gutachten gehören zum Leistungsumfang – regelmäßig auch bei Versicherungsstreitigkeiten.
Wird der Schaden beziffert?
Ja. Zum Gutachten gehört eine nachvollziehbare Kostenschätzung der erforderlichen Maßnahmen auf Basis aktueller Baupreisdaten.
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Bauschäden – jetzt anfragen

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