
Bauabnahmen
Die Abnahme ist der Moment, in dem die Beweislast wechselt. Wir sind dabei, bevor Sie unterschreiben.
Leistungsumfang
- Begleitung der Abnahme durch einen Sachverständigen
- Systematische Sichtprüfung der ausgeführten Leistungen
- Abgleich mit Bauplänen und technischen Vorgaben
- Vollständiges Abnahmeprotokoll mit Fotodokumentation
- Bewertung der Mängel und Fristen zur Beseitigung
- Baubegleitende Qualitätskontrolle in jeder Bauphase
Sichtprüfung der Bauleistungen
Bei der Bauabnahme wird das fertiggestellte Bauvorhaben einer sorgfältigen Sichtprüfung unterzogen. Geprüft werden die ausgeführten Bauleistungen auf ihre Qualität, die Übereinstimmung mit den Bauplänen und technischen Vorgaben sowie auf Mängel und Abweichungen. Festgestellte Mängel werden dokumentiert und müssen vor der endgültigen Abnahme behoben werden.
Abnahmeprotokoll
Sämtliche Beobachtungen und Ergebnisse werden in einem Abnahmeprotokoll festgehalten: durchgeführte Prüfungen, festgestellte Mängel und die vereinbarten Maßnahmen zur Beseitigung. Mit der Unterzeichnung durch alle Beteiligten gilt das Protokoll als offizieller Nachweis der Abnahme.
Übergabe
Nach erfolgreicher Abnahme erfolgt die formelle Übergabe an den Bauherrn. Dabei werden alle relevanten Unterlagen übergeben – Baupläne, technische Dokumentationen und Wartungsanleitungen. Auch die Inbetriebnahme technischer Anlagen kann Bestandteil sein. Mit der Übergabe beginnt die offizielle Nutzungsphase des Gebäudes.
Warum ein Sachverständiger dabei sein sollte
Mit der Abnahme wechselt die Beweislast auf den Bauherrn: Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie beweisen, dass ein Mangel schon vorher bestand. Was im Protokoll fehlt, wird später teuer.
Fragen zu dieser Leistung
Wann sollte ich Sie hinzuziehen?
Was passiert, wenn Mängel festgestellt werden?
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