Förtsch Sachverständigenunternehmen GmbH – Sachverständige für Bau und Immobilien
Bauabnahmen – Förtsch Experts
Leistung

Bauabnahmen

Die Abnahme ist der Moment, in dem die Beweislast wechselt. Wir sind dabei, bevor Sie unterschreiben.

Leistungsumfang

  • Begleitung der Abnahme durch einen Sachverständigen
  • Systematische Sichtprüfung der ausgeführten Leistungen
  • Abgleich mit Bauplänen und technischen Vorgaben
  • Vollständiges Abnahmeprotokoll mit Fotodokumentation
  • Bewertung der Mängel und Fristen zur Beseitigung
  • Baubegleitende Qualitätskontrolle in jeder Bauphase

Sichtprüfung der Bauleistungen

Bei der Bauabnahme wird das fertiggestellte Bauvorhaben einer sorgfältigen Sichtprüfung unterzogen. Geprüft werden die ausgeführten Bauleistungen auf ihre Qualität, die Übereinstimmung mit den Bauplänen und technischen Vorgaben sowie auf Mängel und Abweichungen. Festgestellte Mängel werden dokumentiert und müssen vor der endgültigen Abnahme behoben werden.

Abnahmeprotokoll

Sämtliche Beobachtungen und Ergebnisse werden in einem Abnahmeprotokoll festgehalten: durchgeführte Prüfungen, festgestellte Mängel und die vereinbarten Maßnahmen zur Beseitigung. Mit der Unterzeichnung durch alle Beteiligten gilt das Protokoll als offizieller Nachweis der Abnahme.

Übergabe

Nach erfolgreicher Abnahme erfolgt die formelle Übergabe an den Bauherrn. Dabei werden alle relevanten Unterlagen übergeben – Baupläne, technische Dokumentationen und Wartungsanleitungen. Auch die Inbetriebnahme technischer Anlagen kann Bestandteil sein. Mit der Übergabe beginnt die offizielle Nutzungsphase des Gebäudes.

Warum ein Sachverständiger dabei sein sollte

Mit der Abnahme wechselt die Beweislast auf den Bauherrn: Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie beweisen, dass ein Mangel schon vorher bestand. Was im Protokoll fehlt, wird später teuer.

Häufig gefragt

Fragen zu dieser Leistung

Wann sollte ich Sie hinzuziehen?
Spätestens zwei Wochen vor dem Abnahmetermin. Sinnvoller ist die baubegleitende Kontrolle: Rohbau, vor dem Verputzen und vor dem Estrich – danach ist vieles nicht mehr einsehbar.
Was passiert, wenn Mängel festgestellt werden?
Sie werden im Protokoll mit Fotodokumentation und Frist erfasst. Bei wesentlichen Mängeln kann die Abnahme verweigert werden – wir sagen Ihnen vor Ort, ob ein Mangel wesentlich ist.
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Bauabnahmen – jetzt anfragen

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen – wir nennen Ihnen Aufwand, Kosten und den nächstmöglichen Termin.